#EM: Sportrechte, Kommentatoren-Honorare und Verschwiegenheitsklausen

Über die Frage, ob öffentlich-rechtliche Sender die Honorare von zugekauften Sportkommentatoren wie Mehmet Scholl oder Oli Kahn veröffentlichen müssten, wird weiter diskutiert.

Der WDR-Verwaltungsratsvorsitzende, Dr. Ludwig Jörder, gibt in einem Telefoninterview Auskunft darüber, dass die veröffentlichten Honorarzahlungen von 50.000 täglich so nicht richtig sein können. Verwaltungs- und Rundfunkrat müssen Verträge ab 200 Tausend Euro vorgelegt werden, ab 2 Mio. muss der Rundfunkrat zustimmen. Allerdings bleibt unerwähnt, dass die ARD ja gemeinsam finanzieren kann, wie in diesem Fall. Hier finanziert der WDR bzw. eines seiner Tochterunternehmen den Vertrag nicht allein. Es erfolgt eine Umlagefinanzierung zwischen allen ARD-Anstalten bzw. deren Töchtern. Nach ARD-Fernsehvertragsschlüssel müsste der WDR 21,1 Prozent der Kosten übernehmen. Somit müsste der WDR-Verwaltungsrat ab 947.867,29 Euro informiert werden – da dann der WDR 200.000 anteilig finanziert. Man kann also davon ausgehen, dass Mehmet Scholl wahrscheinlich um die 800.000 Euro bekommen hat, da dieser Betrag nicht vorlagepflichtig ist. Ob die Zuschauerinnen und Zuschauer jemals einen Einblick in die kreative Buchführung um die Honorare von freien MitarbeiterInnen bekommen werden?

Zumindest, was die Sportrechte angeht, gibt sich Jörder überzeugt, dass deren Veröffentlichung letztlich der Glaubwürdigkeit der Öffentlich-Rechtlichen dienen würde. Von dem Argument, dass nur Aktiengesellschaften wie Sky diese veröffentlichen sollten, hält er nichts. Aber warum nur die Sportrechte und nicht auch die Honorare der Freien? Wenn schon Transparenz, dann richtig.

 

04. Juli 2016 von Christine Horz
Kategorien: Allgemein | Schreibe einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert