#MDR-Rundfunkrat: Im Prinzip verfassungswidrig

Die Neukonstituierung des MDR-Rundfunkrats setzt eine zentrale Forderung des wegweisenden Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Zusammensetzung der Gremien nicht um und ist deshalb verfassungswidrig. In seinem ZDF-Urteil vom März 2014 hatte das höchste Gericht entschieden, dass der Anteil der Politiker maximal 30% betragen darf. Diese Regelung ist auch für die ARD-Anstalten – und damit für den MDR – bindend. Der neu zusammengesetzte MDR-Rundfunkrat übersteigt jedoch dieses Quorum, was Medienpolitiker wie Tabea Rößner, MdB, scharf kritisieren.

Zudem beunruhigt eine Personalie, denn der MDR-Rundfunkratsvorsitz wird von dem christlich-konservativen CDU-Politiker Steffen Flath übernommen. Flath sprach sich in der Vergangenheit gegen die Homoehe aus, ein multikulturelles Deutschland entspricht nicht seinem Weltbild. Nun ist er Chefkontrolleur des MDR und befindet über die Intendantenwahl und Zuschauerbeschwerden.

Dass diese Wahl auch ein G’schmäckle hat, wird an dem Gebaren der CDU deutlich, die erst eine Novellierung des MDR-Staatsvertrags erfolgreich torpedierte und dann auf Zeit spielte, um Flath an dieser prestigeträchtigen Stelle zu platzieren. Zudem übernimmt der CDU-Rechtstaußen den Vorsitz der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz und kann dadurch seinen Einfluss auf alle ARD-Anstalten ausweiten. Eine Fortführung des konstruktiven Dialogs, der mit dem scheidenden Vorsitzenden der Gremienvorsitzendenkonferenz, Uwe Grund begann, erwartet die Initiative für einen Publikumsrat nicht.

 

09. Dezember 2015 von Christine Horz
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