ZDF-Fernsehrat: Länder machen Vorschlag zur neuen Zusammensetzung

Nach aktuellen Informationen der “Funkkorrespondenz” sollen zukünftig keine Parteienvertreter mehr im ZDF-Fernsehrat vertreten sein. Bislang sind 12 Sitze für sie reserviert. Die Plätze wurden entsprechend dem Kräfteverhältnis der Parteien im Deutschen Bundestag verteilt.

Was bedeutet das? Zunächst dürfen laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014 zukünftig nur noch 1/3 der Gremienmitgleider der “Staatsbank” (Regierungsvertreter und weitere Politiker)  zuzurechnen sein. Stattdessen sollen auch nicht verbandsmäßig organisierte, kleinere Interessengruppen und Einzelpersonen sowie kleine politische Strömungen vertreten sein, um einer “Versteinerung” des Gremiums entgegenzuwirken.

Im Juni beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder nun, dass der ZDF-Fernsehrat bald nur noch 60 statt 77 Mitglieder zählen soll. Entsprechend des Bundesverfassgungsgerichtsurteils dürfen dann maximal 20 Vertreter/innen eine politischen Hintergrund haben, auch wenn sie “nur” kommunalpolitisch engagiert sind oder nicht explizit für eine Partei im ZDF-Fernsehrat sitzen.

Nun sollen die 16 Bundesländer ihren Sitz behalten, bleiben noch vier freie Sitze für die Staatsbank. Einer soll dann an eine/n Regierungsvertreter/in gehen. Drei Sitze sind für Städte-und Gemeindebund, Städtetag und Landkreistag vorbehalten. Die Staatsbank wäre damit “voll”.

Wie soll nun die “Gesellschaftsbank” (entsendeberechtigte Kirchen, Arbeitgeber, Verbände, Gewerkschaften etc. sowie neu hinzukommende Vertreter) mit dann insgesamt 40 Sitzen besetzt werden?

Derzeit wir ein großes oder ein kleines “Körbemodell” diskutiert, wonach bei dem großen bestimmte Gesellschaftsbereiche sowie die Zahl der jeweiligen Vertreter/innen festgelegt würde. Die Verbände müssten sich, anders als bisher, dann intern abstimmen, wer die Plätze für welchen Gesellschaftsbereich besetzt. Die Länder würden die schwierige Wahl an die Verbände delegieren und wären dann auch nicht angreifbar.

Die Initiative für einen Publikumsrat hält jedoch das “kleine Körbemodell”  – wenn es denn ein solches sein soll – für dynamischer und zukunftsweisender als den ersten Vorschlag:  Laut Bericht behalten dann die bisherigen, entsendeberechtigten Vertreter/innen der “Gesellschaftsbank”  ihre Sitze. Somit sind 27 der insgesamt 40  Sitze der Gesellschaftsbank besetzt, blieben noch 13 Sitze auf der Gesellschaftsbank – im Vergleich zur Staatsbank und den unveränderten Sitzen der Gesellschaftsbank dann die kleinste Gruppe im Fernsehrat.  Diese Sitze sollen z.B. an Migranten, Muslime und junge Menschen vergeben werden. Dass  diese Vertreterinnen einen festen Sitz zugewiesen bekommen, ist seit Jahrzehnten überfällig und insofern begrüßenswert. Auch in der  Friedensbewegung und Attac organisieren sich wichtige Teile der Zivilgesellschaft, so dass auch für diese Sitze reserviert sein sollten. Allerdings wurde über die Auswahlsystematik dieses Teils der Gesellschaftsbank bislang nichts bekannt. Über das weitere Vorgehen beraten die Länder am 25. September 2014 – unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Die Initiative für einen Publikumsrat fordert die damit betrauten Politiker/innen  nochmals auf, eine öffentliche Debatte unter Einbindung der Zivilgesellschaft über die Neugestaltung des ZDF-Fernsehrats zu führen. Gebührenzahler/innen möchten wissen, wer zukünftig über das Programm und die Wahl des Intendanten mitenstscheidet.

23. September 2014 von admin
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