#Staatsquoten bei #ARD, #ZDF und #Deutschlandradio

Der Branchendienst epd-medien widmet sich in einem kritischen, medienpolitischen Jahresrückblick den Entwicklungen rund um die Rundfunkgremien bei ARD, ZDF und Deutschlandradio. Von einem staatsfernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk kann demnach weiterhin nicht gesprochen werden.

Der epd-Autor Michael Ridder spricht zunächst die Wahl des CDU-Politikers Steffen Flath als Vorsitzenden des MDR-Rundfunkrats an – eine Personalie, die die Initiative für einen Publikumsrat schon vor einiger Zeit als im Prinzip verfassungswidrig kritisiert hatte. Ridder bemängelt auch die kaum existierende Medienberichterstattung über den Vorfall, vor allem weil der aktive und bestens vernetzte CDU-Politiker Flath zusätzlich in den Vorsitz der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz aufrückt und nun der Kontrolleur der Kontrolleure sein soll. „Mit seinen zahlreichen Vernetzungen ist er ein Staatsvertreter par excellence.“

„Was mit Blick auf andere Staaten als Ungeheuerlichkeit angeprangert würde, geht in Deutschland einfach so durch – kaum ein Presseorgan berichtete kritisch, von lokalen Ausnahmen wie der „Freien Presse“ in Chemnitz mal abgesehen.“

Die Staatsquoten, nicht nur im MDR sondern auch im ZDF, werden auch mit dem novellierten Rundfunkstaatsvertrag bis auf’s äußerste des verfassungsmäßig zulässigen ausgereizt – oder übersteigen die Vorgaben. Das Deutschlandradio mit seinem hohen Anteil an politischen Repräsentanten im Hörfunkrat lässt man gewähren, obwohl das Bundesverfassungsgericht in seinem ZDF-Urteil ausdrücklich darauf verwiesen hatte, dass die Regelung von max. 30% Politikern in den Aufsichts- und Kontrollorganen für alle öffentlich-rechtlichen Sender gelte.

Es ist wohl an der Zeit eine unabhängige Kommission zu fordern, die die Medienregulierung übernimmt, denn Politiker, so die Erfahrung des letzten Jahres, schaffen sich in diesen Gremien wohl kaum selbst ab, ob wohl das ihre Aufgabe war. Diese haben sie mehr naturgemäß schlecht als recht bewältigt.

Und es geht weiter: im Hessischen Rundfunk (hr) hat die CDU ihren Wunschkandidaten, den CDU-nahen Manfred Krupp als Nachfolger von Helmut Reitze durchgesetzt. Das ist besonders pikant, denn „zahlreiche Abgesandte gesellschaftlicher Gruppen sind […] ebenfalls herausgehobene Parteivertreter“, so Pitt v. Bebenburg in der FR. Das bedeutet, dass der hr-Rundfunkrat mit gegenwärtig sechs Staats-bzw. Parteienvertretern ein Drittel offizielle Repräsentanten hat, was gerade noch verfassungskonform wäre. Wenn da nicht die Verbandsvertreter mit politischer Bindung hinzukämen, die nun (wieder) ihren CDU-nahen Kandidaten durchgesetzt haben. Auch hier darf die Verfassungsmäßigkeit folglich angezweifelt werden – und damit auch die Wahl des Intendanten.

15. Januar 2016 von Christine Horz
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